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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18 AB (AS)   

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https://dejure.org/2019,85001
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18 AB (AS) (https://dejure.org/2019,85001)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.02.2019 - L 15 SF 35/18 AB (AS) (https://dejure.org/2019,85001)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - L 15 SF 35/18 AB (AS) (https://dejure.org/2019,85001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 AS 201/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18
    Das Ablehnungsgesuch des Klägers gegen Richter am Sozialgericht F. in dem Verfahren L 15 AS 201/18 wird zurückgewiesen.

    Da er dies nicht getan habe, lehne er ihn nunmehr auch im Verfahren L 15 AS 201/18 wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

    In jenem Verfahren hat der Kläger zur Begründung seines Befangenheitsgesuchs wiederum darauf hingewiesen, im Verfahren L 15 AS 201/18 seien die Grundsätze eines ordentlichen Gerichtsverfahrens missachtet worden.

    Umstände, die auf Einseitigkeit oder Willkür des Richters in dem Verfahren L 15 AS 176/18 NZB oder in dem hier noch zu entscheidenden Verfahren L 15 AS 201/18 schließen lassen könnten, sind in keiner Weise ersichtlich.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2018 - L 15 AS 176/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18
    Der Kläger hat zur Begründung seines Ablehnungsgesuchs lediglich mitgeteilt, Richter am Sozialgericht Dr. F. habe im Verfahren L 15 AS 176/18 NZB "das rechtswidrige Vorgehen des Senats erkennen und verhindern müssen".

    Die Vorwürfe des Klägers in dem Verfahren L 15 AS 176/18 NZB zielten im Grunde darauf ab, dass die von dort ihm für befangen gehaltenen Richter eine nicht den Gesetzen entsprechende, mithin eine sachlich falsche Entscheidung getroffen hätten.

    Umstände, die auf Einseitigkeit oder Willkür des Richters in dem Verfahren L 15 AS 176/18 NZB oder in dem hier noch zu entscheidenden Verfahren L 15 AS 201/18 schließen lassen könnten, sind in keiner Weise ersichtlich.

  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18
    Dabei verlangt das Gesetz, dass individuelle, auf die Person des Richters bezogene Gründe dargelegt und glaubhaft gemacht sind, die das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigen (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9a RVs 5/84 - Breithaupt 1986, S. 446; Beschluss vom 1. März 1993 -12 RK 45/92 - Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS), 1993, S. 231; Keller in: Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 60 Rn. 7).
  • BVerfG, 02.09.2009 - 2 BvR 448/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Unterlassung eines geeigneten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 2. September 2009 - 2 BvR 448/09 - NJW 10, 669).
  • BSG, 31.07.1985 - 9a RVs 5/84

    Unparteilichkeit eines Richters - Sprungrevision - Zustimmungserklärung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2019 - L 15 SF 35/18
    Dabei verlangt das Gesetz, dass individuelle, auf die Person des Richters bezogene Gründe dargelegt und glaubhaft gemacht sind, die das subjektive Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters rechtfertigen (Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 31. Juli 1985 - 9a RVs 5/84 - Breithaupt 1986, S. 446; Beschluss vom 1. März 1993 -12 RK 45/92 - Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS), 1993, S. 231; Keller in: Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 60 Rn. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 15 AS 201/18
    Das vom Kläger mit Schriftsatz vom 26. November 2018 gestellte Ablehnungsgesuch gegen den Richter am Sozialgericht I. hat der Senat mit Beschluss vom 5. Februar 2019 - L 15 SF 35/18 AB (AS) - zurückgewiesen.
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